Die Planung
Die Begründung lautet zusammenfassend: Da an den Staustufen derzeit noch keine Wasserkraftwerke vorhanden sind, kann die Durchgängigkeit für Fische in Zukunft ohne Wasserkraftnutzung immer besser hergestellt werden als mit.
Die Begründung, warum das nicht stimmt, können Sie gerne per eMail anfordern
(PDF-Datei: "Erörterung des Fischabstieges und des Fischaufstieges an den Fuldastaustufen Wilhelmshausen und Bonaforth", 21.04.2015, 26 Seiten).
Dennoch ist der unten dargestellte Planungsstand damit erst einmal überholt und die Wasserkraftwerke können zur Zeit nicht errichtet werden - bis auf Weiteres...
Stand: Juli 2015
Die untere Fulda hat zwischen Kassel und ihrem Zusammenfluss mit der Werra in Hannoversch Münden, von wo sie fortan die Weser bilden, einen Mittelwasserabfluss (MQ) von ca. 65 cbm/s. In den 1980er Jahren wurden an den Staustufen Wilhelmshausen und Bonaforth die vormals vorhandenen Nadelwehre durch weitgehend baugleiche Stauwehre mit beweglichen Fischbauchklappen ersetzt. In diesem Zusammenhang wurden auch Fischaufstieg, Bootspassage und Schiffsschleuse neu gestaltet. Die Stauhöhe an beiden Wehren beträgt im Mittel ca. 2 m.
Die derzeit festgelegte Betriebsweise sieht vor, die Wehrklappen im Winter über 3½ Monate vom 15.12. bis 31.03. zu legen. Darüber hinaus kann das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden (WSA) bei niedriger Wasserführung in Fulda und Weser den Stau um bis zu 30 cm erhöhen, damit ein Wasserpolster vorgehalten werden kann, mit dessen Hilfe die Schifffahrt in der Weser bei Niedrigwasser unterstützt werden kann.
Die Höhe der Stromerzeugung hängt ganz entscheidend von der Betriebsweise der Stauwehre ab. Könnte auf die zeitlich festgesetzte, winterliche Legung der Wehrklappen verzichtet werden und zusätzlich die Möglichkeit des sommerlichen Überstaus von 30 cm auf das ganze Jahr ausgedehnt werden, so könnten mit den beiden Wasserkraftwerken jährlich etwa 50% mehr Strom erzeugt werden, als bei der derzeitigen Betriebsweise der Stauwehre (siehe: Stromerzeugung).
Derzeit laufen zwei sog. Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der beiden Kraftwerke. In diesem Rahmen wurden von externen Fachbüros detaillierte Gutachten zur Bewertung der Umweltauswirkungen, sowie hydraulische Berechnungen zur Hochwasserabfuhr erstellt. Im Vorfeld wurden bereits zahlreiche Abstimmungen mit den Vertretern der betroffenen Behörden vorgenommen und in die Antragsunterlagen eingearbeitet. Die Anträge sind bei der Genehmigungsbehörde eingereicht und gehen in die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Parallel zur Genehmigung für den Bau und Betrieb der Wasserkraftwerke werden die bereits angesprochenen Stauänderungen zur Verbesserung der Stromgewinnung ebenfalls beantragt. Dabei wird angestrebt, die datumsbezogene Wehrlegung im Winter und Frühjahr vom 15. Dezember bis 31. März des Folgejahres ganz zu vermeiden und statt dessen, wie an anderen Wehrstandorten üblich, die Absenkung der Wehrklappen an den (Hoch-)Wasserabfluss der Fulda zu koppeln. Das bedeutet, die Wehrklappen werden erst ab einem Abfluß von 140 m3/s zunächst wechselseitig und ab einem Abfluß von 270 m3/s vollständig gelegt. Dies entspricht dem Stauregelement im Rest des Jahres, also in der Zeit zwischen 1. April und 14. Dezember.
Zusätzlich soll die Möglichkeit der Stauerhöhung um 30 cm bei niedriger Wasserführung auf das ganze Jahr ausgedehnt werden. Diese Erhöhung der Stauziele im Oberwasser kann derzeit schon vorgenommen werden, um in der (i. d. R.) wasserarmen Sommerzeit mit dem zusätzlichen Wasserpolster die Schiffahrt in der Weser zu unterstützen.
Für die Realisierung der beiden Wasserkraftwerke ist vorgesehen, interessierten Bürgern - vornehmlich aus der Region - die Gelegenheit zu geben, sich an den Vorhaben zu beteiligen.